Kinderfreizeitbonus

100 Euro Kinderfreizeitbonus
Damit Kinder und Jugendliche trotz der Corona-Pandemie an Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten teilnehmen und Versäumtes nachholen können, hat die Bundesregierung eine einmalige Zahlung in Höhe von jeweils 100 Euro beschlossen. Ausgezahlt wird der Kinderfreizeitbonus an Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen im Alter bis einschließlich 17 Jahren, die:

- für ihre Kinder und Jugendlichen im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bundesversorgungsgesetz erhalten haben
- Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten

Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus besteht auch, wenn eine der genannten Leistungen rückwirkend für den Monat August 2021 bewilligt wird.
Familien, die nur Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgeld nach dem SGB XII) beziehen, müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Bei allen anderen Leistungen erfolgt die Auszahlung automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.

Kinderfreizeitbonus: Voraussetzung, Höhe, Antrag - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

 

 


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